Notstandsregelungen in Planung
Notstandsregelung für Eigentümergemeinschaften?
Das Bundesjustizministerium bereitet ein Notstandsgesetz vor, dass die Handlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften auch ohne Eigentümerversammlung sichern soll.
Ziel des Gesetzes ist nicht nur, auf behördliche Versammlungsverbote zu reagieren, sondern generell die Durchführung von Eigentümerversammlungen im Interesse der Corona-Schutzmaßnahmen zu verhindern.